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KompendiumKapitel II — Die Steuerarten

Körperschaftsteuer — was regelt sie?

Die Einkommensteuer der juristischen Personen — mit festem Satz statt Progression.

Kurz gefasst

Die Körperschaftsteuer besteuert das Einkommen von Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereinen und Stiftungen. Ihr Satz ist fest: 15 Prozent, mit Solidaritätszuschlag 15,825 Prozent — unabhängig davon, ob die Gesellschaft zehntausend oder zehn Millionen Euro verdient. Zusammen mit der Gewerbesteuer ergibt sich für Kapitalgesellschaften eine Gesamtlast von rund 30 Prozent auf einbehaltene Gewinne. Beschlossen ist die schrittweise Senkung des Satzes ab 2028 auf 10 Prozent im Jahr 2032 — die Kapitalgesellschaft wird damit planmäßig attraktiver. Ausschüttungen lösen beim Anteilseigner eine zweite Besteuerungsebene aus.

Steuersatz15 %Mit Solidaritätszuschlag 15,825 % — fest, ohne Progression.
Ab 2028−1 %/JahrBeschlossene Senkung auf 10 % bis 2032.
Mit GewStca. 30 %Gesamtlast der Kapitalgesellschaft auf einbehaltene Gewinne.
Freibetrag5.000 €Für Vereine und Stiftungen ohne Ausschüttungen (§ 24 KStG).

Die Abwägung

Vorteile und Nachteile — nüchtern gegenübergestellt.

Dafür spricht

  • Fester, niedriger Satz: Planbarkeit statt Progression — jeder Gewinn-Euro kostet gleich viel.
  • Thesaurierung belohnt: Rund 70 % jedes Gewinns bleiben für Wachstum im Unternehmen.
  • Beteiligungserträge freigestellt: § 8b KStG hält Dividenden und Veräußerungsgewinne zu 95 % steuerfrei.
  • Organschaft: Gewinne und Verluste im Konzern sind verrechenbar (§§ 14 ff. KStG).
  • Sinkende Kurve: Die beschlossene Senkung auf 10 % stärkt die Kapitalgesellschaft zusätzlich.

Dagegen spricht

  • Zweite Ebene bei Entnahme: Erst die Ausschüttung macht den Gewinn privat verfügbar — gegen 26,375 %.
  • Verdeckte Gewinnausschüttungen: Unangemessene Vereinbarungen mit Gesellschaftern werden umqualifiziert und doppelt teuer.
  • Verlustnutzung begrenzt: Mindestbesteuerung (§ 10d EStG) und Anteilseignerwechsel (§ 8c/8d KStG) beschneiden Verlustvorträge.
  • Keine persönlichen Abzüge: Sonderausgaben und Freibeträge der Einkommensteuer kennt die Körperschaft nicht.

Gesetzliche Grundlage

Wo es geschrieben steht.

§ 1 KStGUnbeschränkte Steuerpflicht der Körperschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland.
§ 7, § 8 KStGBemessungsgrundlage: Einkommen nach EStG-Regeln mit körperschaftsteuerlichen Korrekturen.
§ 8b KStGFreistellung von Beteiligungserträgen und Veräußerungsgewinnen.
§ 23 KStGSteuersatz 15 %; gesetzliche Absenkung ab 2028 auf 10 % (2032).

Aus der Praxis

Zahlenbeispiel: Der Blick auf 2032

Eine GmbH mit konstant 500.000 € Gewinn (Hebesatz 400 %) zahlt heute rund 149.000 € Steuern (29,8 %). Nach der beschlossenen Senkung der Körperschaftsteuer auf 10 % sinkt die Last bis 2032 auf rund 124.600 € (24,9 %) — knapp 25.000 € weniger, Jahr für Jahr, ohne eine einzige Gestaltung.

Der Punkt: Wer heute über Rechtsform und Thesaurierung entscheidet, sollte die sinkende Kurve der Körperschaftsteuer bereits mitrechnen.

Prüfen Sie sich

Drei Minuten, 2 Fragen.

Wie hoch ist die Körperschaftsteuer 2026 (ohne Soli)?

15 % — mit Solidaritätszuschlag 15,825 %. Ab 2028 sinkt der Satz in Jahresschritten auf 10 % (2032).

Die GmbH zahlt ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer ein deutlich überhöhtes Gehalt. Was droht?

Der unangemessene Teil wird dem Einkommen der GmbH wieder hinzugerechnet und beim Gesellschafter wie eine Ausschüttung besteuert — der Klassiker der Betriebsprüfung.

Ein Satz für alle Gewinne: Die Körperschaftsteuer kennt kein Mehr und kein Weniger.

Merksatz des Kollegs

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Stand: Juli 2026 · Erste Ausgabe zum Workshop Traunstein. Das Kompendium vermittelt allgemeines Wissen für Unternehmerinnen und Unternehmer; Zahlenbeispiele und Rechner sind zur Veranschaulichung vereinfacht. Es ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung — über den Einzelfall entscheidet das persönliche Gespräch. Inhaltlich verantwortlich: Stiftskolleg — Die Unternehmer-Akademie, in fachlicher Zusammenarbeit mit Steuerberater Niklas Bienhüls.