KompendiumKapitel III — Die Gestaltungshebel
§ 8b KStG — was leistet er?
Die Norm, die Holdings trägt: Dividenden und Verkaufsgewinne zwischen Kapitalgesellschaften bleiben zu 95 Prozent steuerfrei.
Kurz gefasst
§ 8b KStG stellt Gewinne, die eine Kapitalgesellschaft aus Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften erzielt, im Ergebnis zu 95 Prozent steuerfrei — fünf Prozent gelten pauschal als nicht abziehbare Betriebsausgaben. Für Veräußerungsgewinne gilt das ohne jede Mindestbeteiligung; laufende Dividenden verlangen mindestens 10 Prozent Beteiligung zu Jahresbeginn, gewerbesteuerlich 15 Prozent. Der Zweck: Gewinne sollen auf dem Weg durch Beteiligungsketten nicht mehrfach besteuert werden. Praktisch macht diese Norm die Holding zum steuerlichen Sammelbecken — verkaufte Töchter, vereinnahmte Dividenden und neu aufgebautes Beteiligungsvermögen begegnen sich dort bei rund 1,5 Prozent effektiver Last.
Vorteile und Nachteile — nüchtern gegenübergestellt.
Dafür spricht
- Fast steuerfreier Exit: Der Verkauf der Tochter kostet die Holding rund 1,5 % — statt gut 25 % privat.
- Kaskaden ohne Mehrfachsteuer: Gewinne steigen durch beliebig viele Ebenen, ohne erneut belastet zu werden.
- Reinvestition aus vollem Topf: 98,5 % des Verkaufserlöses stehen für das nächste Engagement bereit.
- Planungssicherheit: Die Freistellung gilt kraft Gesetzes — kein Antrag, keine Bindungsfrist.
Dagegen spricht
- Streubesitzfalle: Dividenden aus Beteiligungen unter 10 % sind voll körperschaftsteuerpflichtig.
- Verluste zählen nicht: Wertverluste und Veräußerungsverluste aus Beteiligungen sind steuerlich unbeachtlich (Abs. 3).
- Das Geld ist noch nicht privat: Die Ausschüttung an die Gesellschafter kostet weiterhin 26,375 %.
- Einbringungsfristen: Wer Anteile nachträglich in die Holding schiebt, trägt sieben Jahre Sperrfrist (§ 22 UmwStG).
Wo es geschrieben steht.
Zahlenbeispiel: Exit über die Holding
Die Holding-GmbH verkauft ihre Tochter mit 3.000.000 € Gewinn. Steuerpflichtig sind 5 % = 150.000 €; darauf entfallen rund 45.000 € Körperschaft- und Gewerbesteuer — effektiv 1,5 %. Privat gehalten hätte das Teileinkünfteverfahren rund 756.000 € gekostet.
Der Punkt: Über 700.000 € Unterschied, die in der Holding weiterarbeiten — für Zukäufe, Wertpapiere oder die nächste Gründung. Vergleichen Sie Ihre Zahlen im Rechner.
Interaktiv · Rechner
Exit: privat oder über die Holding?
Der Verkauf einer GmbH-Beteiligung im Vergleich: Teileinkünfteverfahren im Privatvermögen gegen § 8b KStG in der Holding.
Der Holding-Erlös liegt danach in der Gesellschaft — für Reinvestition, Beteiligungen, Vermögensaufbau. Die private Entnahme kostet später regulär 26,375 %. Sperrfristen des § 22 UmwStG beachten.
Gewinne reisen zwischen Gesellschaften fast ohne Zoll — erst die Grenze zum Privaten kostet.
Merksatz des Kollegs
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Stand: Juli 2026 · Erste Ausgabe zum Workshop Traunstein. Das Kompendium vermittelt allgemeines Wissen für Unternehmerinnen und Unternehmer; Zahlenbeispiele und Rechner sind zur Veranschaulichung vereinfacht. Es ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung — über den Einzelfall entscheidet das persönliche Gespräch. Inhaltlich verantwortlich: Stiftskolleg — Die Unternehmer-Akademie, in fachlicher Zusammenarbeit mit Steuerberater Niklas Bienhüls.