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KompendiumKapitel III — Die Gestaltungshebel

§ 8b KStG — was leistet er?

Die Norm, die Holdings trägt: Dividenden und Verkaufsgewinne zwischen Kapitalgesellschaften bleiben zu 95 Prozent steuerfrei.

Kurz gefasst

§ 8b KStG stellt Gewinne, die eine Kapitalgesellschaft aus Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften erzielt, im Ergebnis zu 95 Prozent steuerfrei — fünf Prozent gelten pauschal als nicht abziehbare Betriebsausgaben. Für Veräußerungsgewinne gilt das ohne jede Mindestbeteiligung; laufende Dividenden verlangen mindestens 10 Prozent Beteiligung zu Jahresbeginn, gewerbesteuerlich 15 Prozent. Der Zweck: Gewinne sollen auf dem Weg durch Beteiligungsketten nicht mehrfach besteuert werden. Praktisch macht diese Norm die Holding zum steuerlichen Sammelbecken — verkaufte Töchter, vereinnahmte Dividenden und neu aufgebautes Beteiligungsvermögen begegnen sich dort bei rund 1,5 Prozent effektiver Last.

Freistellung95 %Effektive Belastung rund 1,5 % in der empfangenden Gesellschaft.
Verkauf0 %-HürdeVeräußerungsgewinne sind ohne Mindestbeteiligung freigestellt.
Dividenden≥ 10 %Beteiligung zu Jahresbeginn — sonst voll steuerpflichtiger Streubesitz.
GewSt≥ 15 %Schachtelprivileg des § 9 Nr. 2a GewStG für laufende Ausschüttungen.

Die Abwägung

Vorteile und Nachteile — nüchtern gegenübergestellt.

Dafür spricht

  • Fast steuerfreier Exit: Der Verkauf der Tochter kostet die Holding rund 1,5 % — statt gut 25 % privat.
  • Kaskaden ohne Mehrfachsteuer: Gewinne steigen durch beliebig viele Ebenen, ohne erneut belastet zu werden.
  • Reinvestition aus vollem Topf: 98,5 % des Verkaufserlöses stehen für das nächste Engagement bereit.
  • Planungssicherheit: Die Freistellung gilt kraft Gesetzes — kein Antrag, keine Bindungsfrist.

Dagegen spricht

  • Streubesitzfalle: Dividenden aus Beteiligungen unter 10 % sind voll körperschaftsteuerpflichtig.
  • Verluste zählen nicht: Wertverluste und Veräußerungsverluste aus Beteiligungen sind steuerlich unbeachtlich (Abs. 3).
  • Das Geld ist noch nicht privat: Die Ausschüttung an die Gesellschafter kostet weiterhin 26,375 %.
  • Einbringungsfristen: Wer Anteile nachträglich in die Holding schiebt, trägt sieben Jahre Sperrfrist (§ 22 UmwStG).

Gesetzliche Grundlage

Wo es geschrieben steht.

§ 8b Abs. 1, 4 KStGFreistellung von Bezügen; Streubesitzgrenze 10 %.
§ 8b Abs. 2, 3 KStGFreistellung von Veräußerungsgewinnen; 5 % pauschal nicht abziehbar; Verlustabzugsverbot.
§ 9 Nr. 2a GewStGGewerbesteuerliches Schachtelprivileg ab 15 % Beteiligung.
§ 22 UmwStGSperrfrist nach Anteilstausch und Einbringung.

Aus der Praxis

Zahlenbeispiel: Exit über die Holding

Die Holding-GmbH verkauft ihre Tochter mit 3.000.000 € Gewinn. Steuerpflichtig sind 5 % = 150.000 €; darauf entfallen rund 45.000 € Körperschaft- und Gewerbesteuer — effektiv 1,5 %. Privat gehalten hätte das Teileinkünfteverfahren rund 756.000 € gekostet.

Der Punkt: Über 700.000 € Unterschied, die in der Holding weiterarbeiten — für Zukäufe, Wertpapiere oder die nächste Gründung. Vergleichen Sie Ihre Zahlen im Rechner.

Interaktiv · Rechner

Exit: privat oder über die Holding?

Der Verkauf einer GmbH-Beteiligung im Vergleich: Teileinkünfteverfahren im Privatvermögen gegen § 8b KStG in der Holding.

Privatverkauf (TEV)60 % steuerpflichtig × persönlicher Satz
Verkauf aus der Holding§ 8b KStG: 5 % × rund 30 %
◆ Steuer HoldingSteuer privat ◇

Der Holding-Erlös liegt danach in der Gesellschaft — für Reinvestition, Beteiligungen, Vermögensaufbau. Die private Entnahme kostet später regulär 26,375 %. Sperrfristen des § 22 UmwStG beachten.

Gewinne reisen zwischen Gesellschaften fast ohne Zoll — erst die Grenze zum Privaten kostet.

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Stand: Juli 2026 · Erste Ausgabe zum Workshop Traunstein. Das Kompendium vermittelt allgemeines Wissen für Unternehmerinnen und Unternehmer; Zahlenbeispiele und Rechner sind zur Veranschaulichung vereinfacht. Es ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung — über den Einzelfall entscheidet das persönliche Gespräch. Inhaltlich verantwortlich: Stiftskolleg — Die Unternehmer-Akademie, in fachlicher Zusammenarbeit mit Steuerberater Niklas Bienhüls.