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KompendiumKapitel II — Die Steuerarten

Gewerbesteuer — was regelt sie?

Die Steuer der Gemeinden auf den Gewerbeertrag — ihr Gewicht bestimmt der örtliche Hebesatz.

Kurz gefasst

Die Gewerbesteuer ist die wichtigste eigene Einnahme der Gemeinden und trifft jeden Gewerbebetrieb. Ausgangspunkt ist der Gewinn, korrigiert um Hinzurechnungen und Kürzungen; auf den so ermittelten Gewerbeertrag wird die Messzahl von 3,5 Prozent angewandt und das Ergebnis mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Zwischen 200 und über 500 Prozent liegt dieser Hebesatz — der Standort entscheidet also spürbar mit. Einzelunternehmer und Personengesellschaften erhalten einen Freibetrag von 24.500 Euro und eine weitgehende Anrechnung auf die Einkommensteuer; Kapitalgesellschaften zahlen ab dem ersten Euro und ohne Anrechnung.

Messzahl3,5 %Auf den Gewerbeertrag; darauf der Hebesatz der Gemeinde.
Hebesatz200–580 %Mindesthebesatz 200 %; Großstädte meist 400–580 %.
Freibetrag24.500 €Nur für natürliche Personen und Personengesellschaften.
AnrechnungFaktor 4Auf die Einkommensteuer (§ 35 EStG) — bis rund 400 % Hebesatz nahezu neutral.

Die Abwägung

Vorteile und Nachteile — nüchtern gegenübergestellt.

Dafür spricht

  • Für Personenunternehmen oft neutral: Die Anrechnung nach § 35 EStG fängt die Last bis etwa Hebesatz 400 auf.
  • Standortwahl wirkt: Wenige Kilometer können mehrere Prozentpunkte Steuer ausmachen.
  • Schachtelprivileg: Dividenden ab 15 % Beteiligung bleiben gewerbesteuerfrei (§ 9 Nr. 2a GewStG).
  • Erweiterte Kürzung: Reine Grundstücksunternehmen können die Gewerbesteuer vollständig vermeiden (§ 9 Nr. 1 S. 2 GewStG).

Dagegen spricht

  • Hinzurechnungen: Ein Viertel der Zinsen sowie Anteile von Mieten, Pachten und Leasingraten über 200.000 € erhöhen die Bemessung — auch in Verlustjahren spürbar.
  • Echte Last für Kapitalgesellschaften: keine Anrechnung, kein Freibetrag.
  • Kein Abzug als Betriebsausgabe: Die Gewerbesteuer mindert seit 2008 den Gewinn nicht mehr.
  • Gewerblichkeitsfallen: Abfärbung und Prägung ziehen auch vermögensverwaltende Strukturen hinein (§ 15 Abs. 3 EStG).

Gesetzliche Grundlage

Wo es geschrieben steht.

§ 2 GewStGSteuergegenstand: der stehende Gewerbebetrieb im Inland.
§ 8, § 9 GewStGHinzurechnungen (Zinsen, Mieten, Lizenzen) und Kürzungen (Grundbesitz, Schachteldividenden).
§ 11 GewStGMesszahl 3,5 %, Freibetrag 24.500 € für Personenunternehmen.
§ 16 GewStGHebesatzrecht der Gemeinde, Mindesthebesatz 200 %.
§ 35 EStGAnrechnung des Vierfachen des Messbetrags auf die Einkommensteuer.

Aus der Praxis

Zahlenbeispiel: Zwei Standorte, ein Gewinn

Eine GmbH erzielt 200.000 € Gewerbeertrag. Messbetrag: 7.000 €.

StandortHebesatzGewerbesteuer
Umlandgemeinde320 %22.400 €
Großstadt490 %34.300 €
Unterschied — Jahr für Jahr11.900 €

Der Punkt: Der Hebesatz gehört auf jede Standort- und Strukturentscheidung. Rechnen Sie Ihren eigenen Fall unten durch.

Interaktiv · Rechner

Was kostet Ihr Standort?

Gewerbeertrag und Hebesatz eingeben — der Rechner zeigt Messbetrag, Gewerbesteuer und für Personenunternehmen die Wirkung der Anrechnung nach § 35 EStG.

Gewerbesteuer
Nach Anrechnung (§ 35 EStG)

Die Gewerbesteuer hat eine Adresse: Ihr Standort bestimmt ihren Preis.

Merksatz des Kollegs

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Stand: Juli 2026 · Erste Ausgabe zum Workshop Traunstein. Das Kompendium vermittelt allgemeines Wissen für Unternehmerinnen und Unternehmer; Zahlenbeispiele und Rechner sind zur Veranschaulichung vereinfacht. Es ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung — über den Einzelfall entscheidet das persönliche Gespräch. Inhaltlich verantwortlich: Stiftskolleg — Die Unternehmer-Akademie, in fachlicher Zusammenarbeit mit Steuerberater Niklas Bienhüls.