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KompendiumKapitel I — Die Rechtsformen

Was ist eine KG?

Die Handelsgesellschaft mit zwei Gesellschafterklassen: Vollhafter führen, Kommanditisten sind mit Einlage beteiligt.

Kurz gefasst

Die Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft zum Betrieb eines Handelsgewerbes. Sie kennt zwei Rollen: Der Komplementär führt die Geschäfte und haftet unbeschränkt, der Kommanditist ist mit seiner Einlage beteiligt und haftet nur bis zu deren Höhe. Die KG ist damit die klassische Form, um Kapitalgeber oder Familienmitglieder zu beteiligen und die Führung zugleich in einer Hand zu halten. Steuerlich ist sie transparent: Der Gewinn wird den Gesellschaftern direkt zugerechnet. Seit der Reform des Personengesellschaftsrechts zum 1. Januar 2024 gilt ein modernisiertes, klar geordnetes Recht.

Rollen2Komplementär (Vollhaftung, Führung) und Kommanditist (Einlagehaftung).
BesteuerungtransparentZurechnung des Gewinns direkt bei den Gesellschaftern.
Reform2024Modernisiertes Personengesellschaftsrecht (MoPeG) in Kraft.
PublizitätgeringKeine Offenlegung des Abschlusses, solange keine Kapitalgesellschaft Vollhafter ist.

Die Abwägung

Vorteile und Nachteile — nüchtern gegenübergestellt.

Dafür spricht

  • Führung und Beteiligung getrennt: Der Komplementär entscheidet, Kommanditisten sind still beteiligt.
  • Schneller Start: Gesellschaftsvertrag formfrei möglich, Eintragung ins Handelsregister genügt.
  • Transparente Besteuerung mit Anrechnung der Gewerbesteuer und Freibetrag von 24.500 €.
  • Diskretion: Ohne Kapitalgesellschaft als Vollhafter keine Offenlegungspflicht des Abschlusses.
  • Flexible Verträge: Stimmrechte, Entnahmen und Abfindungen lassen sich weitgehend frei ordnen.

Dagegen spricht

  • Volle persönliche Haftung des Komplementärs — der Grund, warum meist eine GmbH diese Rolle übernimmt.
  • Begrenzte Verlustnutzung: Kommanditisten können Verluste nur bis zur Einlage ausgleichen (§ 15a EStG).
  • Wiederauflebende Haftung: Wird die Einlage zurückgezahlt, haftet der Kommanditist erneut (§ 172 Abs. 4 HGB).
  • Progression: Hohe Gewinne treffen den persönlichen Steuersatz bis 45 %.
  • Kein Zugang zum Kapitalmarkt: Anteile sind nicht börsenfähig.

Gesetzliche Grundlage

Wo es geschrieben steht.

§§ 161–177a HGBWesen der KG, Rechte und Pflichten beider Gesellschafterklassen.
§ 171, § 172 HGBHaftung des Kommanditisten bis zur Höhe der eingetragenen Einlage.
§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStGBesteuerung als Mitunternehmer: Gewinnanteil plus Sondervergütungen.
§ 11 Abs. 1 Nr. 3 GewStGFreibetrag 24.500 € für Personengesellschaften.

Aus der Praxis

Hands-on: Beteiligung ohne Machtverlust

Eine Unternehmerin nimmt ihren Bruder mit 200.000 € Einlage als Kommanditisten auf. Er erhält 25 % des Gewinns, hat aber keine Geschäftsführungsbefugnis — Widerspruch steht ihm nur bei außergewöhnlichen Geschäften zu (§ 164 HGB). Fällt ein Verlustjahr an, trägt er es steuerlich nur bis zur Höhe seiner Einlage mit.

Der Punkt: Die KG beteiligt Kapital, ohne die Führung zu teilen.

Prüfen Sie sich

Drei Minuten, 2 Fragen.

Wie haftet der Kommanditist nach Eintragung und voller Einzahlung seiner Einlage?

Richtig ist: Die Haftung ist auf die eingetragene Einlage begrenzt (§ 171 HGB). Wird sie zurückgezahlt, lebt die Haftung allerdings wieder auf.

Wer versteuert den Gewinn der KG?

Die KG ist einkommensteuerlich transparent: Jeder Gesellschafter versteuert seinen Anteil selbst (§ 15 EStG). Die KG schuldet lediglich die Gewerbesteuer.

Die KG ordnet, was zusammengehört: Führung beim Vollhafter, Kapital bei den Beteiligten.

Merksatz des Kollegs

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Stand: Juli 2026 · Erste Ausgabe zum Workshop Traunstein. Das Kompendium vermittelt allgemeines Wissen für Unternehmerinnen und Unternehmer; Zahlenbeispiele und Rechner sind zur Veranschaulichung vereinfacht. Es ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung — über den Einzelfall entscheidet das persönliche Gespräch. Inhaltlich verantwortlich: Stiftskolleg — Die Unternehmer-Akademie, in fachlicher Zusammenarbeit mit Steuerberater Niklas Bienhüls.