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KompendiumKapitel II — Die Steuerarten

Vermögensteuer in Deutschland — wie ist der Stand?

Ein Gesetz, das es noch gibt — und eine Steuer, die seit 1997 nicht mehr erhoben wird.

Kurz gefasst

Die Vermögensteuer besteuerte bis 1996 das Nettovermögen natürlicher und juristischer Personen mit einem Prozent. Das Bundesverfassungsgericht erklärte 1995 die Bewertung für gleichheitswidrig, weil Immobilien mit veralteten Einheitswerten weit günstiger angesetzt wurden als Kapitalvermögen; der Gesetzgeber besserte nicht nach, und seit 1997 wird die Steuer nicht mehr erhoben. Das Vermögensteuergesetz ist nie aufgehoben worden — eine Wiederbelebung bräuchte aber ein vollständig neues Bewertungs- und Tarifsystem und bleibt seit Jahrzehnten politische Ankündigung. Für die Planung zählt der Blick auf die Steuern, die Vermögen heute tatsächlich treffen: Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grundsteuer und die Besteuerung der Erträge.

Erhoben seit1997: neinLetztmals für 1996 festgesetzt; das Gesetz ruht.
AuslöserBVerfG 1995Einheitsbewertung verfassungswidrig (2 BvL 37/91).
Damaliger Satz1 %Auf das Nettovermögen; 0,6 % für Körperschaften.
Heute relevantErbSt & Co.Substanz trifft Erbschaft-, Schenkung- und Grundsteuer.

Die Abwägung

Vorteile und Nachteile — nüchtern gegenübergestellt.

Dafür spricht

  • Kein laufender Substanzzugriff: Vermögen wird in Deutschland derzeit nur beim Übergang und im Ertrag besteuert.
  • Planungsfenster: Ordnung von Vermögen — Stiftung, Holding, Übergaben — ist ohne Vermögensteuerdruck gestaltbar.
  • Klare Rechtslage: Ohne neues Gesetz keine Erhebung; rückwirkende Einführung wäre verfassungsrechtlich kaum haltbar.

Dagegen spricht

  • Politisches Restrisiko: Die Debatte kehrt in jedem Wahljahr zurück; Koalitionslagen können sich ändern.
  • Bewertungsfragen blieben: Eine Neuauflage müsste Betriebsvermögen bewerten — mit Folgelasten für Familienunternehmen.
  • Ersatzdiskussionen: Vermögensabgaben und höhere Erbschaftsteuer werden als Alternativen gehandelt.

Gesetzliche Grundlage

Wo es geschrieben steht.

VStGFormell fortbestehendes Vermögensteuergesetz — seit 1997 nicht mehr angewandt.
BVerfG, 22.06.1995Beschluss 2 BvL 37/91: Einheitsbewertung verstößt gegen Art. 3 GG.
Art. 106 Abs. 2 GGAufkommenszuweisung an die Länder — der Rahmen jeder Neuauflage.

Aus der Praxis

Hands-on: Was heute zählt

Ein Familienvermögen von 10 Mio € zahlt 2026 keine Vermögensteuer. Beim ungeplanten Erbgang an ein Kind fielen aber — nach Freibetrag 400.000 € — rund 2,2 Mio € Erbschaftsteuer an. Mit geordneter Übergabe (Zehnjahresrhythmus der Freibeträge, Betriebsvermögensbegünstigung, gegebenenfalls Familienstiftung) sinkt dieser Zugriff drastisch.

Der Punkt: Die reale „Vermögensteuer“ Deutschlands ist die ungeplante Erbschaft.

Besteuert wird heute der Übergang, nicht der Bestand — Ordnung im Übergang ist der Schutz.

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Stand: Juli 2026 · Erste Ausgabe zum Workshop Traunstein. Das Kompendium vermittelt allgemeines Wissen für Unternehmerinnen und Unternehmer; Zahlenbeispiele und Rechner sind zur Veranschaulichung vereinfacht. Es ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung — über den Einzelfall entscheidet das persönliche Gespräch. Inhaltlich verantwortlich: Stiftskolleg — Die Unternehmer-Akademie, in fachlicher Zusammenarbeit mit Steuerberater Niklas Bienhüls.