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KompendiumKapitel III — Die Gestaltungshebel

§ 7g EStG — was leistet der Investitionsabzugsbetrag?

Bis zu 50 Prozent einer geplanten Investition heute absetzen — Steuern senken, bevor investiert wird.

Kurz gefasst

Der Investitionsabzugsbetrag erlaubt kleineren Betrieben, für geplante Anschaffungen beweglicher Wirtschaftsgüter bereits vor dem Kauf bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Kosten gewinnmindernd abzuziehen. Die Steuerersparnis kommt damit vor der Investition — der Staat finanziert sie mit. Voraussetzung ist ein Gewinn von höchstens 200.000 Euro im Abzugsjahr; je Betrieb sind bis zu 200.000 Euro Abzugsvolumen offen. Investiert werden muss innerhalb von drei Jahren, das Wirtschaftsgut muss zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt werden. Nach der Anschaffung kommen Sonderabschreibung von 40 Prozent und reguläre AfA hinzu — zusammen das stärkste Timing-Instrument des Mittelstands.

Abzug50 %der voraussichtlichen Anschaffungskosten — vor dem Kauf.
Gewinngrenze200.000 €im Jahr des Abzugs (einheitlich für alle Einkunftsarten).
Frist3 Jahrefür die tatsächliche Investition, sonst rückwirkende Auflösung.
Sonder-AfA40 %zusätzlich in den ersten fünf Jahren nach Anschaffung (§ 7g Abs. 5).

Die Abwägung

Vorteile und Nachteile — nüchtern gegenübergestellt.

Dafür spricht

  • Steuerersparnis vor Geldausgabe: Liquidität für die Anzahlung kommt aus der Steuererstattung.
  • Progressionsglättung: Der Abzug wirkt im starken Jahr, die Hinzurechnung im Investitionsjahr.
  • Auch für Gebrauchtgüter: Maschine, Transporter, Photovoltaik — beweglich und abnutzbar genügt.
  • Kombinierbar: IAB, Sonder-AfA 40 % und degressive AfA 30 % lassen sich schichten.
  • Formfrei geplant: Eine konkrete Bestellabsicht muss nicht nachgewiesen werden.

Dagegen spricht

  • Rückwirkende Auflösung: Ohne Investition binnen drei Jahren wird der alte Bescheid geändert — mit Zinsen von 1,8 % p. a.
  • Gewinngrenze schließt Wachstumsjahre aus: Über 200.000 € Gewinn ist der Zugang versperrt.
  • Nutzungsbindung: Unter 90 % betrieblicher Nutzung (Dienstwagen mit hoher Privatnutzung!) platzt die Begünstigung.
  • Verbleibensfrist: Verkauf oder Vermietung im Folgejahr der Anschaffung löst die Rückabwicklung aus.

Gesetzliche Grundlage

Wo es geschrieben steht.

§ 7g Abs. 1–4 EStGAbzugsbetrag 50 %, Gewinngrenze 200.000 €, Dreijahresfrist, Hinzurechnung.
§ 7g Abs. 5, 6 EStGSonderabschreibung 40 % für dieselben Wirtschaftsgüter.
§ 7 Abs. 2 EStGDegressive AfA 30 % für Anschaffungen bis 31.12.2027 („Investitionsbooster“).

Aus der Praxis

Zahlenbeispiel: Maschine für 120.000 €

Ein Betrieb (Gewinn 190.000 €, Grenzsteuersatz 42 %) plant für übernächstes Jahr eine Maschine für 120.000 €.

SchrittWirkung
IAB heute: 50 % × 120.000 €−60.000 € Gewinn
Steuerentlastung heute (42 %)ca. 25.200 €
Im Kaufjahr: Sonder-AfA 40 % auf 60.000 €−24.000 € Gewinn
Abgeschrieben nach Kaufjahr 170 % der Maschine

Der Punkt: Ein Viertel des Kaufpreises kommt als Steuerentlastung zurück, bevor die Maschine geliefert ist. Rechnen Sie Ihre Investition unten durch.

Interaktiv · Rechner

Ihr Investitionsabzugsbetrag

Geplante Anschaffung eingeben — der Rechner zeigt Abzugsbetrag, Steuerentlastung vor dem Kauf und die Abschreibungsmasse des ersten Jahres (mit Sonder-AfA 40 %).

Abzug heute (50 %)gewinnmindernd vor dem Kauf
Steuerentlastung heuteLiquidität für die Anzahlung
Sonder-AfA im Kaufjahr40 % der geminderten Anschaffungskosten
Abgeschrieben nach Jahr 1IAB + Sonder-AfA, vor linearer AfA

Voraussetzungen: Gewinn max. 200.000 € im Abzugsjahr, bewegliches Wirtschaftsgut, Investition binnen 3 Jahren, Nutzung mind. 90 % betrieblich. Höchstvolumen 200.000 € je Betrieb.

Der Staat investiert mit — wenn Sie ihm rechtzeitig sagen, was Sie vorhaben.

Merksatz des Kollegs

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Stand: Juli 2026 · Erste Ausgabe zum Workshop Traunstein. Das Kompendium vermittelt allgemeines Wissen für Unternehmerinnen und Unternehmer; Zahlenbeispiele und Rechner sind zur Veranschaulichung vereinfacht. Es ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung — über den Einzelfall entscheidet das persönliche Gespräch. Inhaltlich verantwortlich: Stiftskolleg — Die Unternehmer-Akademie, in fachlicher Zusammenarbeit mit Steuerberater Niklas Bienhüls.